Freiwilligendienst nach der Au-pair-Zeit

FSJ und BFD für Au-pairs in Deutschland

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Junge Frau aus Madagaskar trägt einen schwarzen Pulli und blauen Jeans und lacht in die Kamera. Sie hat ein FSJ BFD für Au-Pairs in Deutschland gemacht.

Vorteile

Warum ein FSJ oder BFD nach der Au-pair-Zeit?

Du bist gerade Au-pair in Deutschland und überlegst, wie es weitergeht?
Mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) kannst du in Deutschland bleiben und berufliche Erfahrungen im sozialen Bereich sammeln.

Vorteile für Au-pairs:

  • Du kannst, mit einem FSJ- oder BFD-Vertrag, länger in Deutschland bleiben
  • Du lernst verschiedene Berufe im sozialen Bereich kennen
  • Du verbesserst dein Deutsch und erfährst, wie das Arbeiten in Deutschland ist
  • Du bekommst ein Taschengeld
  • Du bist kostenfrei krankenversichert 

 

Voraussetzungen

Was brauchst du für ein FSJ und BFD?

  • Du bist mindestens 18 Jahre alt
  • Du hast Interesse an sozialer Arbeit
  • Du sprichst Deutsch auf B1-Niveau (Zertifikat nicht nötig)
  • Du bist bereit, 12 Monate in einer sozialen Einrichtung zu arbeiten
  • Du musst ca. 3 Monate für Vertragserstellung und Aufenthaltserlaubnis einplanen
  • Dein Dienst kann nur mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis beginnen

 

Leistungen

Was bekommst du im FSJ und BFD?

  • Taschengeld: 475 EUR pro Monat (inklusive Fahrtkostenzuschuss)
  • Kostenfreie Unterkunft (wenn verfügbar)
  • Kostenfreie Krankenversicherung
  • 30 Tage Urlaub, wenn du 12 Monate arbeitest
  • Teilnahme an Seminaren, um Neues zu lernen

Arbeitsfelder

Wo kannst du dein FSJ und BFD machen?

Beim Freiwilligendienst der Diakonie Baden kannst du in vielen sozialen Bereichen arbeiten. Zum Beispiel kannst du im Krankenhaus, im Kindergarten oder in einem Pflegeheim arbeiten. 
Nicht alle Stellen oder Einrichtungen haben eine Unterkunft. Aber wir helfen dir, einen Platz mit Unterkunft zu finden!

Mehr über Arbeitsfelder erfahren

 

FAQ

Häufig gestellte Fragen für Au-pairs

Nein, du benötigst kein Zertifikat. Aber es ist wichtig, dass du schon mit einem B1-Sprachkurs begonnen hast. 

Ja. Du bekommst zusätzlich zu deinem Taschengeld auch Geld für das Deutschland-Ticket oder das D-Ticket Jugend BW.

Nein, deine Aufenthaltserlaubnis ist nur für den Freiwilligendienst erlaubt. Du darfst keinen Nebenjob machen.

 

Der ganze Prozess (Bewerbungsgespräch und Hospitation, Vertrag, Aufenthaltserlaubnis) benötigt viel Zeit. Deshalb ist es wichtig, dass du dich mindestens 3 Monate vor Dienstbeginn bei uns bewirbst. Eine kurzfristige Bewerbung müssen wir leider absagen. 

Ja, es gibt Plätze mit Unterkunft. Besonders in der Altenpflege oder Behindertenhilfe.

Du arbeitest zwischen 39 und 40 Stunden in der Woche. 

Ja, die Diakonie Baden bezahlt einen Zuschuss von 300€ für einen Sprachkurs (B1 oder B2). Den Sprachkurs musst du außerhalb der Arbeitszeit machen. 

 

Ja, du kannst maximal 18 Monate lang einen Freiwilligendienst machen. 

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