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Zwei Wege, ein Ziel: Dein Freiwilligendienst
Du willst dich engagieren, bist dir aber nicht sicher, ob FSJ oder BFD das Richtige für dich ist? Sowohl das Freiwillige Soziale Jahr als auch der Bundesfreiwilligendienst bieten dir die Möglichkeit, dich beruflich zu orientieren, sinnvoll Zeit bis zum Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums zu überbrücken und dich persönlich weiterzuentwickeln. Welche Aspekte den Unterschied zwischen FSJ und BFD ausmachen, erklären wir dir im Folgenden.
Im Überblick
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind in vielen Punkten nahezu gleich. Tatsächlich unterscheiden sie sich nur in zwei zentralen Aspekten: der Altersstruktur der Teilnehmenden und der Ausgestaltung der begleitenden Seminare.
| Kriterium | Freiwilliges Soziales Jahr | Bundesfreiwilligendienst (BFD) |
| Bezeichnung | FSJler, FSJlerin | BFDler, BFDlerin, Bufdi |
| Alter der Zielgruppe | Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht: 15 - 26 Jahre | Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht: 15 Jahre – keine Altersobergrenze Wichtiger Hinweis: Für alle ab 27 Jahre gilt automatisch der BFD ü27 |
Begleitende Seminare (bei 12-monatigem Dienst) | 25 Bildungstage: 3x 5 Tage Regelseminar 1x 5 Tage Wahlseminar Online 1x 5 Tage Regiotage | 25 Bildungstage: 3x 5 Tage Regelseminar 1x 5 Tage Seminar zur politischen Bildung 1x 5 Tage Regiotage |
| Wiederholbarkeit | 1x | Bis zum 26. Lebensjahr: 1x, ab 27. Lebensjahr: alle 5 Jahre |
| Gesetzgebung | Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) | Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
Kurz erklärt
Die beiden Freiwilligendienste unterscheiden sich kaum, die Gemeinsamkeiten überwiegen deutlich. Einsatzbereiche, Aufgaben und der Arbeitsalltag sind identisch, ebenso die Rahmenbedingungen. Für dich macht es daher keinen Unterschied, ob dein Engagement formal als FSJ oder als BFD gilt.
In beiden Diensten engagierst du dich in einem sozialen Bereich und erhältst die Möglichkeit, wertvolle praktische Erfahrungen zu sammeln. FSJ und BFD sind gleichermaßen anerkannt und geschätzt. Zwar handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung, beide Dienste können deine Chance bei Bewerbungen jedoch deutlich verbessern.
Zuständigkeit
Es gibt zwei unterschiedliche Freiwilligendienste aus verfassungsrechtlichen Gründen: Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer, während der Bundesfreiwilligendienst (BFD) vom Bund geregelt wird.
Zwei Freiwilligendienste, ein Ansprechpartner
Die Diakonie Baden gehört zu den größten Trägern für Freiwilligendienste in Baden‑Württemberg. Bei uns kannst du sowohl ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) als auch einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren. Dabei begleiten wir dich persönlich – von der Bewerbung bis zum erfolgreichen Abschluss deines Freiwilligendienstes.
Jährlich betreuen wir rund 1.000 Freiwillige und kooperieren mit mehr als 700 Einsatzstellen in ganz Baden. In den unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen stehen dir dadurch über 1.500 Einsatzmöglichkeiten zur Auswahl. Ganz gleich, ob FSJ oder BFD: Gemeinsam finden wir die Stelle, die wirklich zu dir passt.