Bertelsmann Stiftung: Rechtsanspruch Gesellschaftsjahr machbar

Juristisches Gutachten veröffentlicht

Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt: Ein gesetzlich verankerter Anspruch auf ein freiwilliges Gesellschaftsjahr lässt sich ohne größere rechtliche Hürden umsetzen. Damit könnte jeder junge Mensch in Deutschland künftig einen garantierten Platz in einem Freiwilligendienst erhalten – sofern er oder sie sich dafür entscheidet.

Das Konzept verbindet Freiwilligkeit mit staatlicher Unterstützung und zielt darauf ab, gesellschaftliches Engagement zu fördern, ohne eine Dienstpflicht einzuführen. Die Stiftung hatte bereits im Oktober 2024 ein entsprechendes Policy Paper veröffentlicht und nun die juristische Umsetzbarkeit prüfen lassen.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bund im Rahmen bestehender Kompetenzen sowohl das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) als auch das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) finanziell und organisatorisch unterstützen kann. Eine Änderung des Grundgesetzes sei dafür nicht erforderlich – ein einfaches Gesetz des Bundestags würde ausreichen.

Zudem betont das Gutachten die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern. Beide Ebenen dürfen Regelungen für Freiwilligendienste erlassen, da es sich um Maßnahmen zur Förderung junger Menschen handelt. Wichtig sei dabei die Einhaltung der Altersgrenze von 27 Jahren.

Den vollständigen Artikel der Bertelsmann Stiftung finden Sie hier.

Das “Juristisches Gutachten zum Rechtsanspruch auf ein freiwilliges Gesellschaftsjahr” kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Unterstützung zur Barrierefreiheit