Eine große Koalition von Akteur*innen (Zentralstellen und Bundestutorate der Inlands- und Auslandsdienste sowie Zusammenschlüsse BAK FSJ, BAK FÖJ, GIF, Landesarbeitsgemeinschaften) haben ein Positionspapier zum Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst erarbeitet. Das Papier bietet einen neuen Weg zwischen einem nicht zufriedenstellenden „weiter so“ und einer Pflichtdiskussion, die eine Gesellschaft womöglich eher spalten als zusammenbringen wird.
Die Initiative fordert folgende Maßnahmen:
- Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst: Der Bund soll Freiwilligendienste im Rahmen eines Rechtsanspruchs fördern, um die Freiwilligkeit zu erhalten und die Zielgruppen zu erweitern. Wo (junge) Menschen, Einsatzstellen und Träger sich auf den Abschluss einer Freiwilligendienst-Vereinbarung einigen, garantiert der Rechtsanspruch den Dienst.
- Staatlich finanziertes Freiwilligengeld auf BAföG-Niveau: Freiwilligendienste müssen für alle zugänglich sein, unabhängig von der persönlichen Wohnsituation oder einer möglichen Unterstützung durch Eltern. Deshalb ist ein den Lebensunterhalt sicherndes, vom Bund finanziertes Freiwilligengeld, dessen Betrag sich am BAföG-Höchstsatz orientiert, notwendig.
- Einladung und Beratung für alle jungen Menschen: Alle jungen Menschen sollen eine individuelle Einladung und Einzelberatung für einen Freiwilligendienst erhalten, um das Bewusstsein für diese Möglichkeit zu stärken und sie zur Teilnahme zu ermutigen.
Von einem Recht auf Freiwilligendienst profitieren nicht nur die Freiwilligen selbst, die vielfältige praktische Einblicke und Lernmöglichkeiten erhalten, sondern auch die Einsatzstellen, die zusätzliche Unterstützung und potenzielle Nachwuchskräfte gewinnen. Zudem stärkt es das demokratische Gemeinwesen durch erhöhte Partizipation und Solidarität sowie die Wirtschaft, da junge Menschen nach einem Freiwilligendienst mit mehr Kompetenzen und Selbstorganisation in ihre Ausbildungswege starten.
Das Positionspapier und alle weiteren Infos auf: Vision 2030 - Recht auf Freiwilligendienst bis 2030